Gesetzliche Vorgabe: Heizeinsätze von Kachelöfen bis Bj. 1994 müssen getauscht werden

Bis zum 31. Dezember 2020 müssen die Heizeinsätze für Kachelöfen bis Baujahr 1994 ausgetauscht werden. Wer also weiterhin die wohlige Wärme seines geliebten Kachelofens genießen möchte, muss zeitnah handeln! Darauf weist Dipl. Ing Werner Bartsch aus dem Auetal hin.

Bereits seit 1998 ist der Dipl. Ing. Werner Bartsch kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Neubau, Sanierung und Reparatur von Kamin- und Kachelöfen und Heizkaminen geht.

Nach seiner Ausbildung zum Kachelofen- und Luftheizungsbauer absolvierte er ein Studium der Versorgungstechnik, was ihm den Start in die Selbstständigkeit ermöglichte.

Zu seinen Leistungen neben dem Verkauf gehören die Wartung und Reparatur von Kachelöfen und Heizkaminen.

Der Austausch alter Kachelöfen-Heizeinsätze bis zum 31. Dezember 2020 ist gesetzlich vorgegeben und somit erforderlich. Dafür ist Werner Bartsch im Auetal/Hattendorf, Forellenweg 1 kompetenter Ansprechpartner und unter (05752) 813 erreichbar.