Rechtsanwältin Florentine Jakobsohn: Umzug in barrierefreie Kanzleiräume in Oberkirchen
Ab März zieht Rechtsanwältin Florentine Jakobsohn in ihre neuen Kanzleiräume im Sülbecker Weg 22 in Obernkirchen – nur rund 20 Autominuten von Rinteln entfernt.
In den barrierefreien Räumlichkeiten ist sichergestellt, dass auch Mandanten mit Handicap ohne Schwierigkeiten individuelle Beratung erhalten können.
Für ihre Vertretung vor Gericht ist sie aber auch jederzeit bereit, andere Gerichtsstandorte in Deutschland aufzusuchen. Dies hat den unbedingten Vorteil, dass das einmal aufgebaute Vertrauensverhältnis mit ihrer Mandantschaft nicht durch die Entfernung an Dritte übertragen werden muss. Für Rechtsanwältin Jakobsohn stehen die Mandanten im Mittelpunkt. Sie fragt nach, um ihre Bedürfnisse, Wünsche, Vorstellungen und auch Probleme ganz genau kennenzulernen. Hieraus erarbeitet sie Vorschläge, die sie im gegenseitigen, vertrauensvollen Austausch mit den Mandanten zu einer konkreten Lösung verfeinert.
Als Fachanwältin für Erbrecht übernimmt sie aber auch andere Rechtsgebiete wie beispielsweise Strafrecht, Opferrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arzthaftungsrecht/Medizinrecht, Baurecht, Betreuungsrecht, Familienrecht, u.a.
Kontakt: Mobil 0176 / 39569430, E-Mail info@ra-jakobsohn. Weitere Informationen unter www.ra-jakobsohn.de.