Digitaler Nachlass: Was passiert mit den Daten im Netz?

Als digitalen Nachlass oder virtuelles Erbe bezeichnet man Daten im Internet, die nach dem Tode des Benutzers noch weiter bestehen. Die Fachleute vom Bestattungs-Institut Böger übernehmen auf Wunsch die Regelung des digitalen Nachlasses und ersparen den Hinterbliebenen so oft hohe Kosten und mühsames Recherchieren.

Die Rechte für die Daten im Internet übernehmen die Erben. „Oft ist es für die Hinterbliebenen gar nicht leicht, einen Überblick über diese zu gewinnen und Accounts sowie Zugangsdaten zu löschen“, weiß Marco Summer, Inhaber vom Bestattungs-Institut Böger.

Zusätzlich zu den im Trauerfall notwendigen sonstigen Abmeldungen bietet Böger Bestattungen an, den digitalen Nachlass des Verstorbenen zu regeln. „Diese Zusatzleistung ist sinnvoll, wenn die Hinterbliebenen keine Kenntnis und/oder keinen Zugriff auf die digitalen Hinterlassenschaften des Verstorbenen haben, jedoch eine regelmäßige Internetnutzung zu Lebzeiten bestand bzw. nicht auszuschließen ist“, erklärt Marco Summa. Dabei legen die Kunden fest, ob ermittelte Konten gekündigt oder auf wen sie übertragen werden sollen. Auch für die sozialen Netzwerke gibt es eine passende Lösung: Im Internet veröffentlichte Profile des Verstorbenen z.B. bei Facebook, Xing, LinkedIn, Twitter, Instagram u.a. werden auf Wunsch deaktiviert oder gelöscht. Je nach Anbieter ist auch die Aktivierung eines sog. Gedenkzustandes möglich. Eine rechtssichere und datenschutzkonforme technische Abwicklung wird hierbei garantiert.

Weitere Infos: Bestattungs-Institut Böger, Seetorstr. 10, Rinteln, Tel. (05751) 2817, www.http://www.bestattungen-boeger.debestattungen-boeger.de.