Damit eine Heizungsanlage effizient und so kostengünstig wie möglich arbeitet, sollte sie auf dem neuesten Stand der Technik sein. Dazu gehört auch die Umwälzpumpe, denn altersschwache Geräte sind nicht nur viel zu teuer, sondern belasten auch die Umwelt durch vermehrten CO2-Ausstoß. Deshalb wurde von der Bundesregierung eine Förderrichtlinie für Heizungspumpen beschlossen, die seit dem 1. August 2016 gilt.
Gefördert wird der Austausch von Heizungs-Umwälzpumpen (Nass- und Trockenläuferpumpen) und Warmwasser-Zirkulationspumpen sowie die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs durch einen professionellen SHK-Fachbetrieb.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich Eigentümer vor Beginn der Maßnahme online auf der Homepage des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) registrieren. Die Förderung beträgt 30 Prozent des Netto-Rechnungsbetrags. Wichtig ist, dass die Maßnahme innerhalb eines halben Jahres nach der Registrierung erfolgt. Zudem ist eine vom Handwerker ausgestellte separate Rechnung notwendig, die den Pumpenaustausch dokumentiert. Nur so können die Kosten zurückerstattet werden.
Fast zwei Milliarden Euro Fördergelder stehen bis 2020 zur Verfügung. Ist diese Summe aufgebraucht, endet auch die Förderung, weshalb sich Eigentümer nicht zu viel Zeit lassen sollten. Das Antragsformular auf Förderung ist auf der Homepage des BAFA zu finden.
30 % Zuschuss vom Staat: In 5 Schritten zur Pumpen-Förderung
- Lassen Sie sich beraten
Ihr Fachhandwerker berät Sie rund um den Pumpentausch und erklärt Ihnen, wie Sie am besten von der neuen Förderung profitieren.
- Registrieren Sie sich
Im zweiten Schritt müssen Sie sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf www.bafa.de registrieren. Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Ihrer persönlichen Vorgangsnummer. Auf der BAFA-Seite finden Sie auch Hinweise zu förderfähigen Pumpen und weiteren Maßnahmen.
- Lassen Sie die Maßnahme vom Profi ausführen
Jetzt kann die neue Pumpe eingebaut werden. Wichtig: Der Pumpentausch muss von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Einen fachgerecht ausgeführten hydraulischen Abgleich Ihrer Heizanlage können Sie sich ebenfalls fördern lassen.
- Reichen Sie die Rechnung ein
Eine unterschriebene Kopie Ihrer Rechnung reichen Sie postalisch oder online beim BAFA ein – fertig. Achtung: Dies muss innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung geschehen. Auf der Rechnung dürfen nur förderfähige Maßnahmen stehen.
- Erhalten Sie 30 Prozent zurück
Ist Ihr Antrag bewilligt, überweist Ihnen das BAFA 30 Prozent der Netto-Kosten aufs Konto. Als Zuschuss – also als Geschenk vom Staat.
Noch Fragen? BAFA-Hotline 0 61 96 – 9 08 10 01