Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl

Grundsätzlich gilt: Bevor Sie sich auf die Suche nach einem ambulanten Pflegedienst machen, sollten Sie genau überlegen, welche Hilfe beispielsweise für Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung notwendig ist.
Bei der Auswahl des Anbieters hilft die Checkliste der Verbraucherzentrale:

• Sinnvoll ist es, vorab den genauen Bedarf zu klären, um festzustellen, welche Hilfe durch Angehörige und welche durch den Pflegedienst geleistet werden soll.

• Überlegen Sie, ob der Pflegedienst bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung helfen soll oder ob er zur Betreuung des Pflegebedürftigen, beispielsweise zum Vorlesen oder Spazierengehen, eingesetzt werden soll!

• Leistungen der Grundpflege (Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität), der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie der häuslichen Betreuung können über die Pflegekasse als Sachleistungen abgerechnet werden.
• Erbringt ein Pflegedienst Anleitungs- und Betreuungsleistungen oder Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung, können diese auch als Entlastungsleistungen von der Pflegekasse übernommen werden.
• Klären Sie, ob der Dienst alle für Sie notwendigen Hilfen anbietet oder vermittelt und ob er eventuell auf die individuellen Anforderungen spezialisiert ist! So gibt es zum Beispiel Pflegedienste für Kinderkrankenpflege oder für Patienten, die beatmet werden müssen.
• Wenn es um die konkrete Auswahl eines Pflegedienstes geht, ziehen Sie durchaus mehrere in die engere Auswahl.
• Die Pflegedienste, die in die engere Auswahl kommen, sollten Sie vorab bei einem Hausbesuch möglichst kostenlos und ausführlich über ihre Leistungen informieren und beraten.
• Überlegen Sie, welche Ansprüche Sie an die professionellen Pflegekräfte haben, zum Beispiel Einhaltung bestimmter Zeiten, kein Personalwechsel, Nichtraucher. Fragen Sie die Pflegedienste, ob sie Ihre Wünsche erfüllen können!
• Erkundigen Sie sich nach den Mitarbeitern. Welche Leistungen werden von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt, welche von Hilfskräften?
• Gibt es eine Kontaktperson für Ihre Wünsche und Beschwerden?
• Lassen Sie sich vom Pflegedienst das Abrechnungsverfahren erklären und einen Kostenvoranschlag für ein konkretes Leistungsangebot erstellen! Der Kostenvoranschlag gibt Ihnen Auskunft darüber, ob die bewilligten Mittel der Pflegekasse ausreichen und wie viel Sie eventuell aus eigener Tasche zuzahlen müssen.
• Die Pflegedienste sind gesetzlich verpflichtet, mit ihren Kunden einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Darin müssen Leistungen und Kosten geregelt sein. Der Pflegebedürftige kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er sein Vertrauen in die Tätigkeit des Pflegedienstes verloren hat. Für eine Kündigung durch den Pflegedienst sollte eine möglichst lange Kündigungsfrist im Vertrag geregelt sein, damit der Pflegebedürftige ausreichend Zeit hat, um sich einen neuen Pflegedienst zu suchen.
• Treten bei der Pflege Probleme auf oder Ihnen missfällt Gravierendes, scheuen Sie sich nicht, dem Pflegedienst dies mitzuteilen! Oft hilft hier schon ein offenes Gespräch, um das Problem aus der Welt zu schaffen.