Die Pflegestärkungsgesetze:
Mehr Leistungen für Pflegebedürftige & mehr Entlastung für pflegende Angehörige
Seit dem 1. Januar 2017 können nach den neuen Pflegestärkungsgesetzen viele Betroffene mehr Leistungen für die häusliche Pflege erhalten.
Was hat sich für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und ihre pflegenden Angehörigen konkret geändert?
Mehr Geld für Pflegehilfsmittel
Bis zu 40 Euro stehen pro Monat für Verbrauchsprodukte wie z.B. Betteinlagen oder Einmalhandschuhe zur Verfügung.
Höhere Zuschüsse für Umbauten
Bis zu 4.000 Euro können pro Maßnahme beantragt werden – etwa für Arbeiten zur Türverbreiterung.
Weniger Anträge
Für Pflegebedürftige zu Hause wird es einfacher, Pflegehilfsmittel wie z.B. Gehhilfen und Duschstühle zu erhalten: Wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Pflegehilfsmittel empfiehlt, müssen diese seit 2017 nicht mehr extra beantragt werden – das spart Formulare und Zeit.
Ausbau der Tages- und Nachtpflege
Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich ohne Anrechnung auf Pflegegeld und Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden.
Ausweitung der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege wurde auf bis zu acht Wochen im Jahr ausgeweitet. Pflegerische Betreuung ist seit dem 1. Januar 2017 Regelleistung der Pflegeversicherung. Die Leistungen für die Ersatzpflege bei Verhinderung der privaten Pflegeperson zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit sind verbessert worden.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Seit diesem Jahr können zudem alle Pflegebedürftigen einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat nutzen. Damit können Angebote zur Unterstützung im Alltag erstattet werden.
Bessere soziale Absicherung für pflegende Angehörige
Für pflegende Angehörige wird die soziale Sicherung verbessert: Mehr Pflegepersonen erhalten Anspruch auf Beitragszahlungen der Pflegekassen in die Rentenversicherung, und die Absicherung pflegender Angehöriger bei späterer Arbeitslosigkeit wird verbessert.
Förderung betreuter Wohngruppen
Für die Gründung einer WG sowie für Maßnahmen für den Wohnungsumbau gibt es eine Anschubfinanzierung. Pflegebedürftige erhalten zudem einen monatlichen Wohngruppenzuschlag.