Rechtsanwalt Stefan Abrahams: Spezialist in allen Fragen des Erbrechts

Rechtsanwalt Stefan Abrahams aus der Kanzlei Box & Kretzer, Klosterstr. 27 in Rinteln, ist seit dem 7. August berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen.

Der Fachanwaltstitel wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen und ist für die rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Orientierungshilfe dafür, ob die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt über die erforderlichen Spezialkenntnisse in dem betreffenden Rechtsgebiet verfügt.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen bis zu drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb müssen sie innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen. Die besonderen theoretischen Kenntnisse werden durch die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Kurs und drei bestandene Leistungskontrollen nachgewiesen. Die praktischen Erfahrungen im Erbrecht setzen voraus, dass die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt mindestens 80 Fälle aus diesem Rechtsgebiet innerhalb von 3 Jahren bearbeitet hat.

Außerdem muss sich die Fachanwältin bzw. der Fachanwalt ab dem Jahr des Beginns des Fachanwaltskurses jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden, indem mindestens 15 Seminarstunden absolviert werden.

Rechtsanwalt Stefan Abrahams hat durch den Erwerb der Fachanwaltsqualifikation dokumentiert, Spezialist in allen Fragen des Erbrechts zu sein. Wenn es z. B. um die Errichtung eines Testaments geht, um die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, oder die Geltendmachung von Ansprüchen auf den Pflichtteil oder ein Vermächtnis, ist er der kompetente Ansprechpartner in der Kanzlei Box & Kretzer, die telefonisch unter (05751) 891030 erreichbar ist.