Im Februar hat der Bundesrat der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt. Diese bringt zahlreiche Änderungen und Bußgelderhöhungen mit sich.
Über die Folgen der wichtigsten Änderungen haben wir mit Rechtsanwalt und Notar Thomas Vollbrecht gesprochen, denn er ist nicht nur Fachanwalt für Familienrecht, sondern auch Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie ADAC-Vertragsanwalt.
Darf man künftig eine Blitzer-App auf dem Smartphone haben oder ist das verboten?
Eine Blitzer-App oder eine Radarwarnfunktion dürfen künftig auf einem Smartphone installiert sein. Egal, ob als separate App oder als gesonderte Funktion, z. B. in einer Navigations-App. Gut zu wissen: Das Smartphone darf im Fahrzeug mitgeführt werden. Es muss nicht ausgeschaltet sein. Eine entsprechende App muss nicht deinstalliert werden.
Aber: Es ist verboten, die Warnfunktion zu verwenden. Sie muss deaktiviert bleiben. Andernfalls droht ein Bußgeld von EUR 75,- sowie 1 Punkt in Flensburg.
Was passiert, wenn man die Rettungsgasse unerlaubt befährt?
Die Rettungsgasse darf nur von Einsatz- und Hilfsfahrzeugen befahren werden. Dem Fahrer, z. B. eines Motorrads oder Pkws, droht künftig ein Bußgeld von EUR 240,-. Zusätzlich gibt es 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Bislang wurden nur EUR 100,- und 1 Punkt in Flensburg fällig.
Mit welchem Bußgeld muss man rechnen, wenn man die Rettungsgasse nicht bildet?
Bereits für das Nichtbilden der Rettungsgasse gibt es zukünftig ein Bußgeld von EUR 200, sowie 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Sollte zusätzlich noch eine Behinderung, eine Gefährdung oder gar eine Sachbeschädigung hinzukommen, wird es noch teurer.
Stimmt es, dass sich die Bußgelder künftig verdoppeln und man noch früher Punkte und ein Fahrverbot bekommt?
Die Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 21 km/h verdoppeln sich für Auto- und Motorradfahrer. 11 km/h innerorts zu schnell kosten dann EUR 50 statt bisher EUR 25. Punkte soll es künftig nicht mehr erst ab 21 km/h, sondern drohen wahrscheinlich schon ab 16 km/h zu schnell geben, egal ob innerorts oder außerorts.
Außerdem ändern sich die Grenzen für ein Fahrverbot – und zwar für alle Fahrzeuge! Ein sogenannter grober Pflichtverstoß, der zu einem Fahrverbot führt, liegt nach der Gesetzesänderung schon vor, wenn man innerorts 21 km/h zu schnell unterwegs ist. Die Grenze wurde also um 10 km/h gesenkt; bislang gab es ein Regelfahrverbot erst ab einer Überschreitung innerorts von 31 km/h.
Außerorts reicht künftig bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h aus, um ein Fahrverbot zu bekommen. Hier wurde die Fahrverbotsgrenze sogar um 15 km/h gesenkt, von früher 41 km/h auf künftig 26 km/h.