Corona-Krise: Wenn Schulden drücken…

Von Rechtsanwalt Heinz Krüger

Betriebe und Unternehmen, Kleinunternehmer und Privatpersonen leiden derzeit akut unter den Folgen der Corona-Pandemie. Umsätze und Einkünfte brechen weg und im schlimmsten Fall können Rechnungen, Kredite, etc. nicht mehr bezahlt werden.

Für Betriebe, Kleinunternehmer und Selbständige ist eine sogenannte Regelinsolvenz der letzte Schritt. Für Privatpersonen ist die Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz der letzte Ausweg.

Schulden zu haben, bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen.

Oftmals lässt sich dieser letzte Schritt vermeiden.

  • Unternehmer und Selbständige können rechtzeitig durch Verhandlungen mit ihren Banken, Lieferanten, etc. bereits im Vorfeld die „Firmenpleite“ vermeiden, oder auch dann, wenn die Regelinsolvenz droht, das Unternehmen durch einen geeigneten Insolvenzplan retten.
  • Privatpersonen, können durch außergerichtliche Verhandlungen mit ihren Gläubigern oftmals den Weg in die Verbraucherinsolvenz vermeiden. Häufig reicht es aus, mit allen Gläubigern sinnvolle und umsetzbare Zahlungsvereinbarungen zu treffen.

Ein Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht kann Unternehmen und Privatpersonen umfassend und individuell beraten und erarbeitet mit ihnen gemeinsam Lösungen, um aus eigener Kraft aus der Schuldensituation herauszukommen.

Um insbesondere auch Privatpersonen optimal und kostengünstig beraten und betreuen zu können, arbeiten fachkundige Anwälte zudem mit der Schuldnerberatung der STEP gGmbH zusammen.

Die STEP-Schuldnerberatung ist eine vom niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie anerkannte Schuldnerberatungsstelle, die sich auf die Durchführung von Schuldenbereinigungsverfahren spezialisiert hat und für Privatpersonen mit den Gläubigern Vergleiche und Zahlungsvereinbarungen aushandelt und auch, wenn erforderlich, Insolvenzanträge erstellt.