Von Weihnachtsmännern und Gerichtsverfahren

von Rechtsanwalt, Mediator und Dozent Rolf H. Stich

Es ist an der Zeit, in der Weihnachten immer näher rückt, sich besonders dieses Jahr jedoch die Frage stellt, wie es gestaltet wird. Wer in jedem Falle zu Weihnachten dazugehört, ist der Weihnachtsmann. Ob es hier nur einen gibt, wie dieser üblicherweise aussieht und ob es Verwechslungen geben kann, kann selbst die Rechtsprechung beschäftigen.

So z.B. das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil zum Az. I-20 U 82 / 11:

Hintergrund war, dass die Klägerin Inhaberin eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters für „Nippessachen“ war. Hierzu gehörte auch die Darstellung einer Weihnachtsmannfigur. Die Beklagte des Verfahrens vertrieb ebenfalls eine Weihnachtsmannfigur, die der Klägerin „ihrer Figur“ wohl zu nahe war. Sie sah die Verletzung ihres Gemeinschaftsgeschmacksmusters.

Im Ergebnis lehnte das Gericht die Klage ab. Hierzu stellt es zunächst fest, dass entgegen der Auffassung der Vorinstanz es sich vorliegend um eine Weihnachtsmannfigur und nicht um eine Nikolausfigur handeln würde. Hierzu führte es wie folgt aus:

„Zunächst ist festzustellen, dass das Klagemuster wie auch das angegriffene Muster nicht – wie im Tenor des angegriffenen Urteils angegeben – eine Nikolausfigur, sondern eine Weihnachtsmannfigur zeigen. Eine Nikolausfigur würde typischerweise im Bischofsornat gezeigt. Demgegenüber ist ein Weihnachtsmann traditionell ein meist dicklicher, freundlicher alter Mann mit langem weißen Bart, rotem – früher häufiger auch grünem – mit weißem Pelz besetzten Mantel und einer entsprechenden Zipfelmütze. Er wird häufig mit einem Geschenksack und einer Rute dargestellt.

Diese Beschreibung zeigt, dass – auch wenn das Geschmacksmuster keine Farben offenbart – beide Figuren deutlich als Weihnachtsmann zu erkennen sind.“ […]

„Das Klagegeschmacksmuster weist folgende Merkmale auf:

Gedrungener, dicklicher, freundlicher Mann mit

  • einem langen, weißen, spitz zulaufenden Bart
  • breit lächelndem Strichmund, einer dicken Knollennase und weit auseinanderstehenden Punktaugen
  • Mantel mit weißem Besatz an den Ärmeln, dem Mantelrand und den beiden Taschen, ein weißer Punkt auf dem Bauch
  • schwarze klobige Stiefel, mit einem weißen Punkt
  • eine Zipfelmütze mit weißem, nach oben stehenden „Bommel“ und weißem Rand
  • einem Stab mit einem Stern in der erhobenen rechten Hand.“

[…]

„Das Klagemuster weist – abweichend von der traditionell vorgegebenen Darstellung und damit auch vom vorbekannten Formenschatz – insbesondere die Besonderheit auf, dass die Figur mit einem Sternenstab winkt. Dies fällt als ungewöhnlich auf; derartige Stäbe gibt es als Attribut des Weihnachtsmannes sonst im vorbekannten Formenschatz nicht. Daneben zeichnet sich die Figur durch die comicartige Darstellung mit dicker Knollennase und den durch einen breit lächelnden Mund unterstrichenen fröhlichen Gesamteindruck aus.

Gerade dieses Merkmal übernimmt das angegriffene Muster aber nicht: Zwar hat auch dieser Weihnachtsmann die rechte Hand erhoben, ja geradezu nach oben gestreckt. Er hält aber in dieser Hand nichts, so dass man diese Haltung als Geste interpretieren kann. Auch vermitteln der völlig fehlende Mund, die eng zusammenstehenden Punktaugen und die wesentlich kleinere Knollennase nicht den locker fröhlichen Gesichtsausdruck, welchen das Klagemuster verbreitet. Darin ändern auch die geröteten Wangen nichts, die sich wiederum beim Klagemuster nicht finden.“ […] „Zudem fällt bei der Mütze dem angegriffenen Erzeugnis der „Bommel“ auf die Schulter, während er beim Klagemuster aufrecht nach oben weist. Selbst die Stiefel unterscheiden sich dadurch, dass sie beim angegriffenen Erzeugnis über eine weiße Sohle verfügen.

Die Klage ist damit insgesamt unbegründet.“

Fazit von Rechtsanwalt Rolf H. Stich:

Ob mit Sternenstab oder ohne, mit größerer oder kleinerer Knollennase, hoffentlich jedoch locker fröhlich sollte Ihnen nach und in diesem Jahr Ihr Weihnachtsmann – nach Möglichkeit ohne Streit – begegnen.