Wer auf der Autobahn zu dicht auffährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 400 Euro Geldbuße, zwei Punkte und ein Fahrverbot von drei Monaten nach sich ziehen kann.
Zu geringer Sicherheitsabstand ist einer der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle auf Autobahnen. Daher überwacht die Polizei den richtigen Abstand mit Videoaufzeichnungen.
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass Autofahrer auch dann halten können, wenn der Vordermann plötzlich bremst. Dies ist nach der Rechtsprechung dann eingehalten, wenn der halbe Tachowert als Abstand nicht unterschritten wird. Der ADAC empfiehlt folgende Faustformel für die eigene Abstandsmessung: Ist der Vordermann an einem Leitpfosten vorbeigefahren, zählt man zwei Sekunden. Hat das eigene Fahrzeug diesen Leitpfosten danach erreicht, ist der Abstand korrekt.
Nur ein gefährdender Abstand wird verfolgt. Das ist nicht der Fall, wenn der Abstand nur kurzzeitig vorübergehend unterschritten wird – wenn beispielsweise Vorausfahrende abbremsen oder einscheren und nicht die Möglichkeit besteht, zum Beispiel durch vorsichtiges Abbremsen, den Abstand wieder herzustellen. Fährt jemand extrem dicht auf, kommt eine Ahndung als Straftat – als Nötigung – in Betracht. Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nur wenige Meter und wird dessen Fahrer mit Lichthupe über eine längere Strecke hinweg bedrängt, ermitteln die Behörden strafrechtlich gegen den Drängler. Neben einer hohen Geldstrafe hat er ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis zu erwarten.