Energieausweise sind 10 Jahre gültig – die ersten verfallen in diesem Jahr

In diesem Jahr verfallen die ersten Energieausweise. Eigentümer, die 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin wieder vermieten oder verkaufen wollen.

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Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, sobald eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erwartet.

Der Energieausweis ermöglicht es potenziellen Käufern oder Mietern, die energetische Qualität eines Gebäudes zu bewerten. Er unterscheidet die Effizienzklassen A bis G, wobei Klasse „A“ energetisch besonders gute Gebäude kennzeichnet, während Klasse „G“ einem Gebäude eine schlechte energetische Wirksamkeit bescheinigt.

Die konkreten Energiekosten sagt der Energieausweis jedoch nicht vorher, da er den individuellen Einfluss der Bewohner ausklammert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Miet- oder Kaufinteressenten Hilfestellung bei der Bewertung der Angaben im Energieausweis an. Zudem berät sie Hauseigentümer bei der Frage, ob ein Energieausweis erforderlich und welcher Energieausweis in ihrem Falle geeignet ist. Weitere Infos: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800/809 80 24 00.