Lebenslanges Lernen: Weiterbildung – die wichtigsten Förderprogramme
Karriere machen – dazu braucht es nicht nur eine gute Ausbildung, sondern genauso auch gute Weiterbildung und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen. Mit Weiterbildungen können sich Fachkräfte und Lernwillige beruflich entwickeln und neue Ziele setzen.
Sie möchten an einer Weiterbildung teilnehmen? Dann sind die Förderprogramme des Bundes für Sie interessant:
Für Jüngere mit Berufsabschluss:
Weiterbildungsstipendium
Wer erhält einen Zuschuss? Sind Sie jünger als 25 Jahre und können besonders gute Leistungen bei Ihrem Berufsabschluss vorweisen? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich für ein Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH zu bewerben.
Was wird unterstützt? Mit dem Stipendium erhalten Sie insgesamt bis zu 6.000 € über einen Zeitraum von drei Jahren. Finanzieren können Sie damit anspruchsvolle Weiterbildungen, von Aufstiegsfortbildungen mit staatlich anerkannten Abschlüssen bis hin zu Sprachkursen oder Rhetorikseminaren. Bewerbungen sind bei Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern beziehungsweise den zuständigen Stellen, bei denen das Ausbildungsverhältnis eingetragen ist, möglich, für Gesundheitsfachberufe direkt bei der Stiftung Begabtenförderung. Informationen finden Sie auf der Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Für Berufstätige mit Berufsabschluss:
Aufstiegsstipendium
Wer erhält einen Zuschuss? Wer bereits älter als 25 Jahre ist, eine Berufsausbildung abgeschlossen oder Berufserfahrung hat, kann ein sogenanntes Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung beantragen.
Was wird unterstützt? Das Stipendium unterstützt in Höhe von 670 € monatlich plus 80 € Büchergeld dabei, ein Erststudium in Vollzeit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zu absolvieren. Wer ein berufsbegleitendes Studium aufnehmen möchte, erhält 2.000 € jährlich. Die Förderdauer orientiert sich an der Regelstudienzeit. Ansprechpartner ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Sie trifft im Auftrag des Bundesbildungsministeriums die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten und betreut sie während des Studiums. Informationen finden Sie unter: www.sbb-stipendien.de
Für Handwerkerinnen bzw. Handwerker und Fachkräfte: AFBG (sog. Meister-BAföG)
Wer erhält einen Zuschuss? BAföG gab es früher nur für Studierende an Hochschulen oder Schülerinnen und Schüler. Seit 1996 gibt es über das sogenannte Meister-BAföG auch eine Unterstützung vom Staat für Fachkräfte die eine berufliche Aufstiegsfortbildung etwa zum Meister, Fachwirt oder Techniker machen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene anerkannte, berufliche Erstausbildung oder eine entsprechende berufliche Qualifikation.
Was wird unterstützt? Mit der Fortbildung müssen Sie einen weiteren, höheren beruflichen Abschluss anstreben. Dazu zählen: IHK- und HWK-Abschlüsse und andere staatliche Prüfungen. Die Förderung bewegt sich je nach Familienstand zwischen 697 und 1.322 (Familie mit zwei Kindern) € monatlich, die zum Teil als Zuschuss zum Teil als zinsgünstiges Darlehen gewährt werden. Zusätzlich werden Prüfungs- und Lehrgangsgebühren bis zu 10.226 € übernommen – zu 30,5 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges Darlehen. Bei bestandener Abschlussprüfung werden 25 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen. Ansprechpartner sind die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zum Meister-BAfög finden Sie unter: www.meister-bafoeg.info