Rechtliche Absicherungsmöglichkeiten der Großeltern: Pflegekosten, Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung, Übergabevertrag bzw. Testament
Von Hans-Dieter Liebelt, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Strafrecht, Bückeburg
Großeltern sind oft wichtige Bezugspersonen für die Enkel. Erwachsene Enkel sind wiederum oft wichtige Bezugspersonen für die Großeltern. Verschiedene Sicherheitsaspekte sollten hier rechtzeitig angedacht werden.
Zunächst ist an die Vorsorgevollmacht und damit an die Absicherung durch Vertretung im Krankheitsfall zu denken, denn niemand ist vor Unfall und Erkrankung gefeit. Die Vorsorgevollmacht sollte auf aktuellem juristischem Stand, also nach dem 22.07.2017 beurkundet sein, damit eine gerichtlich bestellte Betreuung nicht in Betracht kommen muss.
Ist die Beziehung zu den Enkelkindern gut, empfiehlt es sich auf jeden Fall, diese als junge Bevollmächtigte anstelle oder auch gemeinsam mit Kindern in einer Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigte aufzunehmen. Denn eine Vorsorgevollmacht taugt nur dann, wenn der eingesetzte Bevollmächtigte selbst überhaupt noch in der Lage ist, für den Vollmachtgeber eintreten zu können.
Empfehlenswert ist die Verbindung der Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung. Dieses ist nicht nur kostengünstiger, sondern führt dazu, dass sich die Vorsorgevollmacht mit der Patientenverfügung rechtlich vorteilhaft verzahnt.
Soweit die Großeltern über ein Hausgrundstück, eine Eigentumswohnung oder sonstige Immobilie verfügen, ist rechtzeitig an einen Übergabevertrag zu denken, allein, um vielleicht bei einem Pflegefall einem späteren Zugriff des Sozialhilfeträgers wegen der Pflegekosten vorzubeugen.
Dabei ist abzuwägen ob, eine lebzeitige Übergabe der Immobilie – unter Vorbehalt eines Wohnrechts an der selbstgenutzten Wohnung – auf Kinder bzw. Enkelkinder oder vielleicht doch besser eine Erbeinsetzung der Kinder/Enkelkinder mittels eines Testamentes in Betracht kommen sollte.
Befindet sich eine Immobilie im Vermögen, ist immer an das Testament bei einem Notar zu denken, denn nur mit dem notariell beurkundeten Testament lassen sich die sonst oft mit der Beantragung eines Erbscheins verbundenen mehr als doppelten Kosten ersparen.
Und nur mit einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht wird einer gerichtlich eingeleiteten Betreuung sicher vorgebeugt, die bspw. in Betracht kommt, wenn der Vollmachtgeber dement ist, in einem Pflegeheim lebt und dessen Haus aus wirtschaftlichen Gründen veräußert werden soll.