Tipps rund um Rente, Reha und Altersvorsorge (Teil 1)

Ob man frühzeitig kürzertreten möchte, sich einen Alltag ohne Arbeit gar nicht vorstellen kann und will oder wenn ein Schicksalsschlag eintrifft – rund um das Thema Rente gibt es vieles, was gut zu wissen ist.

Die Deutsche Rentenversicherung gibt Tipps zu den verschiedensten Bereichen rund um den gesetzlichen Rentenanspruch:

Altersteilzeit will geplant sein

Wer in Altersteilzeit gehen möchte, setzt sich am besten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Bevor Arbeitnehmer einen Altersteilzeitvertrag bei ihrem Arbeitgeber unterschreiben, sollten sie sicherstellen, dass der mögliche Rentenbeginn mit dem im Vertrag vereinbarten Ende der Altersteilzeit übereinstimmt.

In den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung prüfen die Berater, ob die Arbeitnehmer die Voraussetzungen, zu denen bei Altersrenten neben einem bestimmten Lebensalter auch eine gewisse Anzahl an Versicherungsjahren gehört, erfüllen. Sollten diese Bedingungen im Anschluss an die Altersteilzeit nicht erfüllt sein, drohen unerwartete Schwierigkeiten, weil noch keine Rente ausgezahlt werden kann.

Auf Wunsch können in der Beratungsstelle sogar Probeberechnungen über die im Anschluss an die Altersteilzeit zu erwartende Rentenhöhe erstellt werden.

Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen

Seit dem 1. Januar 2023 können Sie unbegrenzt zu Ihrer Altersrente hinzuverdienen – auch, wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen.

Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten können Sie “normal“ weiterarbeiten und eine ungekürzte Rente beziehen, unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens. Die Hinzuverdienstregelungen gelten in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen.

Renten für Hinterbliebene

Der Tod des Ehepartners, der Mutter oder des Vaters ist für die Angehörigen ein schwerer Schicksalsschlag. Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie vieles regeln. Aber der Tod eines Angehörigen belastet häufig nicht nur emotional. Er kann auch zu finanziellen Engpässen führen. Hier hilft die gesetzliche Rentenversicherung mit verschiedenen Leistungen:

  • Stirbt Ihr Ehepartner, können Sie Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben.
  • Verlieren Kinder unter 18 Jahren einen Elternteil, können sie eine Waisenrente bekommen. Unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus.
  • Geschiedene, die ein minderjähriges Kind erziehen, können beim Tod des Ex-Partners eine Erziehungsrente erhalten.

Mit Wohn-Riester ab 2024 die Heizung sanieren

Am 1. Januar 2024 tritt das „Heizungsgesetz“ (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft, das das Heizen in Deutschland klimafreundlicher machen soll. Immobilienbesitzer können für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen ihr Riester-Erspartes einsetzen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Ab dem 1. Januar 2024 besteht für Besitzer einer selbst genutzten Wohnimmobilie die Möglichkeit, Guthaben aus Riester-Verträgen für den Einbau einer Wärmepumpe zu nutzen. Das durchführende Fachunternehmen muss hierfür lediglich bestätigen, dass es sich um eine energetische Sanierung im Sinne des Einkommensteuergesetzes handelt. Anträge auf Nutzung eines Riester-Guthabens können ab dem 1. Januar 2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Alterssicherung (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden. Weiterführende Informationen zu Wohn-Riester gibt es unter riester.deutsche-rentenversicherung.de/wohn-riester.

Ausbildungsplatzsuche zählt bei der Rente

Wer nun noch auf der Suche nach dem passenden Ausbildungsplatz ist, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung trotzdem schon Zeiten erwerben. Dazu muss die Ausbildungsplatzsuche bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden.

Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden und spätere Rentenansprüche mitbegründen. Das geht, wenn die Suchenden sich bei der Agentur für Arbeit für mindestens einen Kalendermonat als ausbildungssuchend melden und zwischen 17 und 25 Jahre alt sind.

Weitere Infos zu Rente, Reha oder Altersvorsorge

Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung ist Mo – Do von 7.30 – 19.30 Uhr und Fr bis 15.30 Uhr kostenlos unter 0800 1000 4800 erreichbar.

Viele Infos gibt es auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

 

Foto: Pixabay / wir_sind_klein